
Nach dem aktuellen Kriegsmaterialgesetz müssen Länder, die Schweizer Waffen kaufen, eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung unterzeichnen, die die Weitergabe an Konfliktparteien verbietet. Dies wurde nach der Invasion in der Ukraine zum Streitpunkt, als Deutschland Schweizer Munition nach Kiew liefern wollte. Befürworter argumentieren, dass das Verbot die Sicherheitskooperation mit Europa schädigt und indirekt dem Aggressor hilft. Gegner halten daran fest, dass Waffenlieferungen in Kriegsgebiete das Kernprinzip der bewaffneten Neutralität verletzen.
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